AGB
Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1.
Allgemeines
Folgende
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge
(in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit Holger Müller, Höhenstr.45a,51515
Kürten, Deutschland (nachfolgend edvm genannt). Abweichende AGB`s
der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder
Email bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich
unverbindlich.
2.
Angebot
Unsere
Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten
brutto incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.
Auftragserteilung
Die
Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen
des Auftraggebers werden von edvm durch schriftliche Auftragsbestätigung
per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand)
sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
4.
Zahlungsbedingungen
Soweit
nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.
Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich
festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.
5.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte
Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.
6.
Urheberrecht und Copyright
Das
Urheberrecht für veröffentlichte, von edvm erstellte Objekte
(Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein bei edvm.
Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn
nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte.
Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen
oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten,
ist ohne ausdrückliche Zustimmung von edvm bzw. wenn nicht anders
vereinbart nicht gestattet.
7.
Lieferzeit
Liefertermine
bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von
Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die
Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung
des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.
Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags,
welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die
Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem
Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei
Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
8.
Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen
und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht
überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei
Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies
mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform.
Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen
kann keine Haftung übernommen werden.
Die
Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer
Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte
schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse
als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen
nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig
gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
Eventuelle
Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse
zu erfolgen.
9.
Haftungsausschlüsse
Wir
übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung
gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die
uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig
überprüft hat.
10.
Datensicherheit
Der
Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich
der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher
Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
11.
Wirksamkeit
Sollte
eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder
werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muß dann durch eine
rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat,
ersetzt werden.